Unser Service für Sie
»Das bisschen Haushalt«... macht sich leider nicht von allein. Deshalb sind wir für Sie da. Wir bieten Ihnen dort unsere Unterstützung an, wo Sie sie brauchen und wünschen.
Ein Auszug aus unserem umfangreichen Serviceangebot:
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... und vieles mehr |
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Auf Anfrage erledigen wir für Sie außerdem:
- Treppenhaus-Reinigung / Hausordnung
- Büroreinigung / Praxisreinigung
Häufige Fragen
– Allgemeines –
- Wie bekomme ich eine Haushaltshilfe?
Um unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie uns einfach nur kontaktieren. Melden Sie sich gerne mit Ihren Vorstellungen und Wünschen bei uns per E-Mail, Telefon oder postalisch. Wir vereinbaren zunächst einen Termin zu einem persönlichen Vorgespräch, damit Sie Ihre Haushaltshilfe kennenlernen können und diese sich einen Überblick über die zu verrichtenden Tätigkeiten verschaffen kann. - Wer besorgt die Reinigungsmittel?
Wir arbeiten mit denjenigen Reinigungsmitteln, die Sie uns zur Verfügung stellen. So bleibt es ganz allein in Ihrer Hand, mit welchen Mitteln wir Ihr Mobilar reinigen und pflegen. - Kann ich den Service auch am Wochenende nutzen?
Wir sind für Sie in der Regel werktags von Montag bis Freitag im Einsatz (samstags in Ausnahmefällen auf Anfrage). - Kommt immer die gleiche Haushaltshilfe?
Vertrauen ist uns wichtig. Immerhin arbeiten wir in Ihren eigenen vier Wänden. Deshalb kommt zu Ihnen immer nur Ihre persönliche Haushaltshilfe. Nur im Falle von Krankheit oder Urlaub der Haushaltshilfe steht es Ihnen frei, ob Sie Unterstützung von einer Vertretung oder den Termin lieber verschieben möchten. - Muss ich anwesend sein, wenn meine Haushaltshilfe da ist?
Das können ganz allein Sie entscheiden. Die meisten unserer Kunden bevorzugen das "Heinzelmännchen-Prinzip": Wir erledigen die Arbeit während Ihrer Abwesenheit, sodass Sie, wenn Sie wieder heimkommen, ein sauberes und schönes Zuhause vorfinden. Andere Kunden wiederum (insbesondere pflegebedürftige Menschen) bleiben während unserer Arbeit aber auch zuhause und leisten uns Gesellschaft. - Was passiert, wenn ich den Termin absagen muss?
Das ist kein Problem. Wir sind flexibel. Wenn Ihnen beispielsweise etwas Wichtiges dazwischen gekommen ist oder Sie erkrankt sind, dann melden Sie sich einfach schnellstmöglich bei uns, damit wir Bescheid wissen.
- Was passiert bei Erkrankung meiner Haushaltshilfe?
Im Krankheitsfall haben Sie die Wahl, ob Sie den Termin ausfallen lassen möchten und warten, bis Ihre Haushaltshilfe wieder fit ist oder ob Sie stattdessen in der Zeit von einer anderen Kraft unseres Teams unterstützt werden möchten. - Was passiert im Schadensfall?
Unser Team ist stets aufmerksam und behandelt Ihr Hab und Gut vorsichtig und pfleglich. Sollte jedoch versehentlich doch einmal etwas zu Bruch gehen, dann keine Panik! Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sollten Sie einen Schaden bemerken, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
– Finanzielles – - Was kostet der Service?
Wir fertigen für Sie ein individuelles Angebot an, welches diejenigen Serviceleistungen berücksichtigt, die Sie sich gern wünschen. Der Preis ist abhängig von der Dauer und des Umfangs des jeweiligen gebuchten Services. - Bekomme ich eine Rechnung oder muss ich bar bezahlen?
Bei uns erfolgt die Bezahlung per Rechnung oder in bar direkt beim Termin. Sollten Sie die Leistungen steuerlich absetzen wollen, empfiehlt sich die Bezahlung per Rechnung. - Kann ich die haushaltsnahen Leistungen steuerlich absetzen?
Ja, unsere haushaltsnahen Serviceleistungen sind steuerlich absetzbar. Geltend machen können Sie in Ihrer Steuererklärung:
a) 20 % der Kosten und max. 510 EUR pro Jahr bei Anmeldung als Minijob
b) 20 % der Kosten und max. 4.000 EUR pro Jahr bei Anmeldung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
– Fragen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen –
- Können die Kosten für die Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen werden?
Ja. Haben Sie als Pflegebedürftige/-r einen Pflegegrad, können Sie nach § 45b SGB XI eine Haushaltshilfe beziehen und erhalten für Service von der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von maximal 125 EUR pro Monat. - Muss ich mich als Pflegebedürftiger/Angehöriger selbst um die Abrechnung bei der Pflegekasse kümmern?
Nein, diese Arbeit bleibt Ihnen bei uns erspart. Wir erledigen das für Sie. Unsere Leistungen können bis zu 125 EUR pro Monat mittels Abtretungserklärung von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. - Ist meine Haushaltshilfe gleichzeitig eine Pflegefachkraft?
Wir sind für Sie da, um Sie tatkräftig im Haushalt zu unterstützen und für eine saubere Umgebung zu sorgen, in der Sie sich wohlfühlen. Pflegedienstleistungen (Grundpflege nach SGB XI sowie medizinische Behandlungspflege) sind nicht in unserem Angebotsspektrum enthalten.